Regeln und FAQ

Jedes Festival, braucht gewisse Regeln um allen ein tolles Festivalwochenende zu bieten.

“Knigge-Regeln” gelten weitestgehend als veraltet, unbrauchbar und oftmals auch sexistisch. Ihr müsst euch auf unserem Festival keinesfalls wie “echte Damen” benehmen – sondern vor allem Spaß haben. Doch auch Spaß hat seine Grenzen – nämlich genau dort, wo man andere Menschen verletzt oder man seine bzw. die Sicherheit von anderen gefährdet. Du solltest unseren “Festival-Knigge” also eher als Art Regel sehen, die man grundsätzlich bei allen Festivals einhalten sollte, um möglichst sicher ganz viel Spaß zu haben und dabei keine anderen Menschen zu verletzen.

 

Die wichtigsten Regeln von Krach im Grenzgebiet:

Tickets

  1. Tickets können nur bei unserem Ticketpartner erworben werden. Für die Abwicklung des Erwerbs der Tickets gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ticketpartners. Die Ticketpartner AGB sind integraler Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen der AGB des Jugend- und Kulturverein Wildeck e.V.  und den AGB unseres Ticketpartner AGB, gehen die AGB des Jugend- und Kulturverein Wildeck e.V. vor.
  2. Tickets, die von Dritten zum Kauf angeboten werden, vermitteln kein Besuchsrecht.
  3. Ticketkäufe sind final und können weder widerrufen (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB) noch zurückgegeben noch umgetauscht werden. Das Risiko, dass ein Ticketinhaber die Veranstaltung aus vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen (z.B. Krankheit), trägt der Kunde bzw. Ticketinhaber.
  4. Wenn der Kunde ein Ticket (auch) für einen Dritten (Besucher/Begleitperson) erwirbt, hat der Kunde den Dritten auf die Geltung und den Inhalt dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die notwendige Weitergabe von Angaben an den Veranstalter nach dieser Ziffer II. ausdrücklich hinzuweisen, wobei der Besucher, für den der Kunde das Ticket kauft, sich durch die Übernahme und die Nutzung des Tickets mit der Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zwischen ihm und dem Veranstalter einverstanden erklärt.

 

Einlass

  1. Der Einlass zum Festivalgelände wird grundsätzlich verweigert, wenn der auf dem Ticket vermerkte Inhaber nicht personenidentisch mit dem amtlichen Lichtbildausweis ist.
  2. Das Ticket ist nach Entwertung nicht mehr übertragbar. Bei Verlust des Tickets besteht kein Anspruch auf Ersatz.
  3. Der gewerbliche Weiterverkauf von Tickets ist nicht gestattet. Die Verwendung der Tickets zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne die explizite vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung.
  4. Beim erstmaligen Betreten des Festivalgeländes wird das Ticket entwertet und ein Festivalbändchen angelegt. Beim Wiederbetreten des Festivalgeländes oder nach Aufforderung durch das Ordnungspersonal ist das Festivalbändchen vorzuzeigen. Unverschlossene, zerrissene, verloren-gegangene oder stark beschädigte Festivalbändchen verlieren ihre Gültigkeit. Es besteht kein Anspruch auf Ersatz.
  5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besuchern aus wichtigem Grund den Einlass zu verwehren. In diesem Fall hat der Besucher das Recht auf Erstattung des Nennwerts des Tickets, es sei denn die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grund ist in der Person des Besuchers begründet. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Es sei denn, dem Veranstalter kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden.
  6. Auf dem gesamten Festivalgelände sind folgende Gegenstände nicht erlaubt:
  • Jegliche Art von Glas wie bspw. Flaschen und Trinkgläser,
  • Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen aller Art sowie waffenähnliche Gegenstände,
  • Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares Werkzeug,
  • Substanzen, die in den Anlagen I bis III des Betäubungsmittelgesetzes (BtmG) aufgeführt sind,
  • unverbaute Fahrzeugbatterien,
  • Trockeneis,
  • Gasflaschen (ausgenommen Camping-Gaskartuschen bis 500g)
  • Zapfanlagen und Bierfässer über 6,0l
  • pyrotechnische Gegenstände aller Art wie bspw. bengalische Feuer, Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer, Gartenfackeln, insbesondere Himmelslaternen sowie Explosivstoffe wie bspw. Kanister und andere Behältnisse mit Benzin oder anderen leicht entzündlichen Stoffen,
  • Aufnahmegeräte (Audio- und Videoaufzeichnungsgeräte, Foto- und Filmkameras), die nach Art oder Größe offensichtlich nicht nur dem privaten Gebrauch dienen,
  • Lärmverursachende Gegenstände, z.B. Druckluftsirenen oder Vuvuzelas, Musikanlagen, Megafone, PA-Systeme und selbstgebaute “Boomboxen”,
  • Sofas, große Möbel und ähnlich sperrige Gegenstände,
  • Laserpointer und Konfetti,
  • Musik, Flaggen, Transparente, Aufkleber, Aufnäher und Aufdrucke auf Kleidung mit verfassungsfeindlichem, insbesondere rechtsextremem Inhalt,
  • E-Roller,
  • und Drohnen.

 

Hausordnung

Über die Gestattung von nicht aufgeführten Gegenständen auf dem Festivalgelände wird im Zweifelsfall vom Ordnungspersonal oder eine durch den Veranstalter als solche berechtigte Person entschieden. Bei Unklarheiten empfehlen wir vorab eine Nachfrage an: info[at]juku-wildeck.org

  1. Das Mitbringen von Tieren, insbesondere von Hunden, auf das Festivalgelände ist nicht gestattet, denn denke immer daran: Hast du dein Haustier lieb? Dann bitte lass es zu Hause!
  2. Jeglicher Handel von Waren ist dem Besucher ohne vorherige, eindeutige Erlaubnis seitens des Veranstalters untersagt. Insbesondere gilt dies für Getränke, Nahrungsmittel und Campingartikel. Die Mitnahme von größeren Mengen alkoholischer Getränke kann durch das Sicherheitspersonal oder einer durch den Veranstalter benannten Person untersagt werden, sollte der Verdacht bestehen, dass diese nicht zum Eigenkonsum vorgesehen sind.
  3. Verstößt der Besucher gegen eine oder mehrere Bedingungen oder liegt ein wichtiger Grund in der Person des Besuchers vor, z.B. bei offensichtlichen Krankheitssymptomen oder wenn der Besucher gegen zwingende Bestimmungen des Schutz- und Hygienekonzepts verstößt, ist der Veranstalter oder eine von ihm beauftragte Person berechtigt, diesen Besucher, in schwerwiegenden Fällen auch ohne jegliche Verwarnung, vom Festivalgelände zu verweisen und dauerhaft von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall verlieren das Ticket und das Festivalbändchen ihre Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises wie auch Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen. Ferner behält sich der Veranstalter das Recht vor, in besonders schweren Fällen den Besucher strafrechtlich zu verfolgen und Anzeige zu erstatten.
  4. Das Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, fliegenden und festen Bauten, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen ist auf dem gesamten Festivalgelände verboten. Die Benutzungs- und Sicherheitshinweise an Geräten und Einrichtungen sind zu beachten. Regelungen zu anderen Gefahrenbereichen wie beispielsweise Spielgeräten, Schaukeln, Wasserflächen usw. sind einzuhalten.
  5. Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.

 

Inklusion ist Wichtig:

Wir bitten Rollstuhlfahrer und Begleitpersonen sich vorher via Email an info[at]juku-wildeck.org anzumelden, oder telefonisch Bescheid zugeben. Das Gelände vor der Bühne und der Weg dahin sind Rollstuhlgerecht. Wir haben behindertengerechte Toiletten. Wenn Ihr einen Rollstuhlfahrer/in begleitet, ist der Eintritt für euch kostenlos und Ihr müsst für euch kein Ticket kaufen.

 

Jugendschutz:

Alkohol ist Teufelszeug  und deshalb nur für Personen ab 16 Jahren erlaubt. Wir werden das kontrollieren! Wenn ihr zwischen 16 und 17 Jahren alt seid, sind alkoholische Getränke mit hohem Alkoholgehalt nicht erlaubt.

Wenn ihr unter 16 Jahren alt seid, müsst ihr eure Eltern oder Erziehungsberechtigten mitbringen. Wenn das keine Option ist, muss eine Person über 18 Jahre schriftlich von den Eltern ermächtigt werden, auf euch aufzupassen (sogenannter Elternzettel)

Eine Vorlage haben wir für euch hier zum Download bereitgestellt.

Wenn ihr zwischen 16 und 18 Jahren alt seid, ist es nur erlaubt, dass ihr länger als bis Mitternacht bleibt, wenn eure Eltern oder ein Erziehungsberechtigter (oder Elternzettel) dabei sind. Wir werden auch diese Regelung überprüfen müssen. Weitere Informationen zum Jugendschutz sind auf der Webseite jugendschutzaktiv.de zu finden.

 

Rechte Gesinnung / Nationalismus / Antisemitismus

Ausschlussklausel: Der Jugend- und Kulturverein Wildeck e.V. als Veranstalter behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremistischen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder sie von dieser auszuschließen.

Und auch auf dem Gelände gilt: Die Verbreitung von nationalistischen und rechtspopulistischen Symbolen sowie Musik wie auch Äußerungen die rassistisch, nationalistisch, antisemitisch oder menschenverachtend sind, führen zu einem sofortigen und dauerhaften Ausschluss von der Veranstaltung. In diesem Fall verliert das Ticket sowie das Festivalbändchen die Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises wie auch auf Schadenersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.

 

An und Abreise.

Schaut dazu im Reiter Anfahrt auf unserer Webseite juku-wildeck.org oder rockimgrenzgebiet.de nach. Die Anreise ist mit dem Auto, der Bahn und anderen Vehikeln unproblematisch möglich. Es gibt vor Ort genug Parkmöglichkeiten für PKWs und Camper. Parken ist im Preis mit inbegriffen. Die Zeiten für An- und Abreise entnehmt Ihr Bitte auch unsere Webseite. Erscheint pünktlich, damit Ihr den geilen Opener nicht verpasst.

 

Geländeräumung / Unwetter

No Panic! Sollte im Ausnahmefällen das Festivalgelände geräumt werden müssen, stehen euch genügend Notausgänge zur Verfügung.

Eine Räumung wird von der Bühne aus angekündigt und auch erklärt. Je Situation werden die Gäste evtl. aufgefordert ihre Autos aufzusuchen.

Seid Solidarisch! Wenn ihr noch Platz in euren Fahrzeugen habt, nehmt noch zusätzliche Personen auf, die nicht mit einem Auto zum Festival angereist.

Bitte folgt den Anweisungen und begebt euch in eure Autos, Sollte ihr Leute begegnen die keinen Unterschlupf zur Verfügung steht, nehmt sie Bitte unter eure Fittiche.

 

Erst fragen, dann helfen

Bevor du zum Beispiel einen fremden Rollstuhl anfasst, erkundige dich, ob das okay ist. Menschen mit Behinderung möchten selbstbestimmt über ihren Körper entscheiden. Freundlich fragen, ob du helfen kannst und dann wie.

 

Sharing is Caring

Jede:r liebt die Person, die einen Extra-Regenponcho oder ein paar mehr Kopfschmerztabletten eingepackt hat. Sei diese Person.

 

Richtig Tanzen

Auf Festivals vor der Bühne zu tanzen, kann das schönste Gefühl sein. Bevor du dich aber wild in die Menge schmeißt, stelle sicher, dass auch alle Beteiligten Lust haben, sich umwerfen zu lassen. Und hilf Menschen, wenn sie am Boden sind.

 

Sexuelle Belästigung melden     

Security sollte zu jeder Zeit vor Ort sein. Sag Bescheid, wenn du etwas siehst, das auf sexuelle Belästigung schließen lässt – auch wenn du selbst nicht betroffen bist. Wenn du etwas mitbekommst, solltest du die Situation zuerst einschätzen, bevor du selbst eingreifst. Am besten schließt du dich mit ein paar Leuten zusammen und greifst eher nicht alleine ein. Eine Person von euch sollte dann immer direkt die Security oder weiteres Sicherheitspersonal holen.

Hilfreich ist es zusätzlich, mit deiner Gruppe einen Treffpunkt auszumachen, an dem ihr euch wiederfinden könnt, falls ihr euch verliert.

 

Erste Hilfe/Sanitäter

Bei medizinischen Notfällen steht euch das Sani-Team des DRK zur Verfügung.

Ihr könnt euch auch gerne an die Securities wenden, wenn ihr mal Hilfe braucht, sie können schnell einen Kontakt zum Sanitäts-dienst herstellen.

Bitte haltet immer die Fluchtwege sowohl auf dem Campinggelände wie auch auf dem Festivalgelände immer für den Sanitäts-dienst frei. Solltet ihr kein Sanitätsdienst auf die Schnelle finden wendet euch bitte an die allgemein bekannte  Rufnummer 112.

 

Sei kein Paparazzi

Du brauchst deine Fotos für Instagramm und/oder Facebook? Klar. Aber achte darauf, dass du die Privatsphäre von anderen schützt. Frag, bevor du etwas veröffentlichst. Immer.

  

Basic Höflichkeiten

Obwohl wir alle draußen schlafen und uns für ein paar Tage vielleicht vergessen, sollten wir die basic Formen der Höflichkeit nicht vernachlässigen. Allen voran: Nicht einfach überall hinpinkeln – und vor allem nicht gegen andere Zelte. Das gilt für alle Festivalbesucher:innen. Wir wissen, die Schlange zu den Toiletten ist lang, und manchmal ist es richtig dringend. Trotzdem möchtest du auch nicht, dass jemand gegen dein Zelt pinkelt. Und damit ist die Diskussion bereits beendet.

Außerdem: Nachdem du dein Zelt aufgestellt hast, sind nicht plötzlich alle Regeln des friedlichen Zusammenlebens ausgeschaltet. Ja, auf Festivals (und sonst wo) wird es immer Menschen geben, die gerne randalieren, Zelte umwerfen, mit Getränken schmeißen und dumme Dinge brüllen. Lass dich davon nicht provozieren – rufe lieber das Sicherheitspersonal, wenn es außer Kontrolle gerät, und konzentriere dich ansonsten darauf, Spaß zu haben.

 

Camping

Zuerst ein paar wichtige Regeln für den Campingplatz die ihr beachten solltet.

Auf das Camping- und Festivalgelände kommst du nur mit einem Festivalband. Diese Bänder gibt es im Tausch für die gültige Eintrittskarte. 

Das Campen mit Zelt oder Caravan  ist nur mit dem Hardticket „Krach im Grenzgebiet (Camping)“  und/oder e-Ticket möglich.

 

Bitte beachte:

  • Halte die gekennzeichneten Rettungswege auf dem Campinggelände frei.
  • Offenes Feuer ist auf dem gesamten Gelände strengstens verboten.
  • Es gilt Nachtruhe zwischen 02:00 und 08:00 Uhr.
  • Das Mitführen und Entzünden von Bengalos oder anderen Feuerwerkskörpern ist verboten! Zuwiderhandlung wird einer Ermahnung bei nochmaligen Vergehen mit einem Platzverweis geahndet.

 

Wie viel Platz darf ich nutzen?

7 qm pro Person! Hier ein kleines Anschauungsbeispiel: 10 qm entsprechen dem Bedarf für ein komfortables Zwei-Personen-Zelt zzgl. Vordach und zwei Campingstühle.

Die Fläche für das Camping im Caravan Zuschauer beträgt 10m² pro Fahrzeug

 

Campinggruppen

Wer gemeinschaftlich campen will, sollte gemeinsam anreisen und die Zelte zusammen aufbauen. Bitte habt Verständnis dafür, dass die Security nicht dafür zuständig ist, befreundete Gruppen auf dem Zeltplatz zusammenzuführen.

 

Glas

Auf dem gesamten Festivalgelände des "Krach im Grenzgebiet" gilt aus Sicherheitsgründen ein absolutes Glasverbot.

Wir kontrollieren dies beim jeden Zutritt auf dem Campingplatz und dem Festivalgelände und ziehen alle Glasflaschen ersatzlos ein.

 

Grillen

Barbecue ist auf dem Campingplatz erlaubt, aber bitte lasst die Grillstelle nicht unbeaufsichtigt. Um die Kohle zum Glühen zu bringen, nutzt bitte trockene Anzünder.

Flüssige Grillanzünder wie auch Gaskartuschen mit 500g Gasgewicht sind nicht erlaubt, und wird von der Security ersatzlos eingezogen.

 

Strom

Das Mitbringen und Benutzen von Stromgeneratoren oder auch zusätzliche Autobatterien ist aus Sicherheits- aber auch Lautstärkengründen nicht erlaubt.

 

Biotope & Naturschutzgebiete

Das Festivalgelände grenzt direkt an das Vogelschutzgebiet Rhäden. Daher sind viele der angrenzenden Flächen wichtige Biotope. Diese Gebiete und die dort lebenden Tiere und Pflanzen möchten wir erhalten und auch während des Festivals bestmöglich schützen. Wer beim Betreten der gesperrten Flächen, ihrer Verschmutzung oder Vandalismus erwischt wird, riskiert mindestens die gelbe Karte, wenn nicht einen Platzverweis.

 

Pfandsammelverbot

Das gewerbliche Sammeln von Wertstoffen (insbesondere Pfandflaschen, Metalle) auf dem Festivalgelände zum Zwecke der eigenen Vermarktung der Wertstoffe ist nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung des Veranstalters erlaubt. Jeder Verstoß gegen das Verbot der gewerblichen Sammlung kann mit dem Konfiszieren der gesammelten Menge geahndet werden. Zusätzlich kann ein sofortiger Verweis vom Festivalgelände ausgesprochen werden. Akzeptiert werden die in Art und Umfang festivalgastüblichen Mengen.

 

Konserven-Sammelcontainer

Wir würden uns freuen, wenn du deine überschüssigen Konservendosen in den dafür bereitgestellten Platz legst. Die gesammelten Konserven werden dann dem der Bad Hersfelder Tafel geschenkt, der die Lebensmittel an bedürftige Menschen verteilt. Bitte beachte, dass der Tafel e. V. nur konservierte, geschlossene Lebensmittel annehmen darf.

 

Haftung

Jeder Gast selbst haftet für den eigens verursachten Schaden.

 

Wichtige Regeln für den Campingground:

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